Bestimmt haben wir auch
eine Klasse für Dich
Führerscheinklassen für Pkw, Zweirad,
Land- und Forstwirtschaft
Pkw
Klasse B – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Eingeschlossen sind die FE-Klassen AM und L
- zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg und
- max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von max 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ BF17)
Klasse B96 – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg oder
- mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination über 4.250 kg .
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Klasse BE – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von über 750 kg aber
- mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination von max. 3.500 kg .
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Theorieprüfung erforderlich, aber praktische Prüfung.
Zweirad
Klasse AM - Zweirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Einschluss: keine
- Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Einschluss: keine
Vierrädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mit Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1 und A2
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A.
Trikes: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb erforderlich.
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter 18 Jahre.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1
Land- und Forstwirtschaft
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter 16 Jahre
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit
- Hubraum bis max. 50 cm3
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
Mindestalter 15 Jahre