Bestimmt haben wir auch
eine Klasse für Dich

Führerscheinklassen für Pkw, Zweirad,
Land- und Forstwirtschaft

Pkw

Klasse B – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

Eingeschlossen sind die FE-Klassen AM und L

  • zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg und
  • max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von max 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ BF17)

Klasse B96 – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg oder
  • mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination über 4.250 kg .

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Klasse BE – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von über 750 kg aber
  • mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination von max. 3.500 kg .

Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Theorieprüfung erforderlich, aber praktische Prüfung.

Zweirad

Klasse AM - Zweirädrige Kleinkrafträder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Einschluss: keine
  • Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Einschluss: keine
Vierrädrige Kleinkrafträder mit:
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A
Krafträder mit
  • Hubraum über 50 cm3 oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • mit Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1 und A2

Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A.
Trikes: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb erforderlich.

Klasse A1
Krafträder mit
  • Hubraum max. 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A2
Krafträder mit
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

Mindestalter 18 Jahre.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: AM, A1

Land- und Forstwirtschaft

Klasse L
Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter 16 Jahre

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit
  • Hubraum bis max. 50 cm3
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h

Mindestalter 15 Jahre